Peergestützte Prävention in Betrieben
In vielen beruflichen Kontexten kann es zu Erlebnissen kommen, die mit besonderen Belastungen einhergehen. Beispiele sind Drohungen oder aggressive Übergriffe gegen Mitarbeitende, das Miterleben von Gewalt oder Unfälle. In der Folge können psychische Beeinträchtigungen auftreten, die von depressiven Reaktionen über Suchtprobleme bis zu Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) reichen. Neben der subjektiven Belastung können sie mit einer geringeren beruflichen Zufriedenheit, einem häufigerem Wechsel der Arbeitsstelle und einer reduzierten Leistungsfähigkeit bis hin zur Arbeitsunfähigkeit verbunden sein.
Zur Prävention beruflich bedingter Belastungsfolgen existieren gesetzliche Vorgaben. In Bezug auf besonders belastende Ereignisse gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Standards zur betrieblichen psychologischen Erstbetreuung (bpE) vor. Die notwendigen Maßnahmen sollen von betrieblichen Erstbetreuer:innen getragen werden, deren Ausbildung darin geregelt ist.
Betriebliche psychologische Erstbetreuung ist die durch Arbeitgebende kurzfristig und ereignisnah angebotene methodisch-strukturierte, nicht-therapeutische psychosoziale Beratung und Unterstützung für Betroffene von traumatischen Ereignissen durch speziell qualifizierte Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer. (DGUV 2017)
Konzepte zur Erstbetreuung sehen häufig den Einsatz von Peers, also kollegiale Ansprechpartner:innen vor. In verschiedenen beruflichen Kontexten, etwa bei Einsatzkräften, sind sie seit langem gängige Praxis. Inzwischen dienen sie branchenübergreifend zur zeitnahen, niedrigschwelligen und zuverlässigen Prävention psychischer Belastungen am Arbeitsplatz.
Peers führen Erstinterventionen auf Augenhöhe durch, wirken sich aber auch auf anderen Ebenen positiv auf betriebliche Abläufe aus. Oft tragen sie zu einer fürsorglicheren Arbeitsatmosphäre und einem besseren Verständnis von psychosozialen Bedürfnissen im Gesamtteam bei.
Das ZEP bietet Betrieben mit einem bewährten Konzept zur psychologischen Erstbetreuung nach den DGUV-Standards die Möglichkeit, ein solches internes Unterstützungssystem für ihre Belegschaft aufzubauen. Ziele sind die Vermeidung akuter Stress-Reaktionen, die psychische Stabilisierung von Betroffenen und die Wiederherstellung von Orientierung und Sicherheit mittels sozialer Unterstützung.
Die betriebliche psychologische Erstbetreuung beinhaltet die Bedürfnis- und Bedarfserhebung, die psychische Stabilisierung sowie die Vermittlung in das soziale Netzwerk der Betroffenen und/oder in mittel- und ggf. längerfristige psychosoziale Hilfen. (DGUV 2017)
Zielgruppe & Inhalte
Mitarbeitende aus Betrieben aller Branchen.
Die Inhalte richten sich nach den DGUV-Standards zur betrieblichen psychologischen Erstbetreuung.
Zeit und Ort
Regelmäßige Kurse (Termine auf Anfrage); Durchführung auch als Inhouse-Schulung.
Kursgebühr
400,- € (16 Unterrichtseinheiten).
Kosten der Inhouse-Schulungen auf Anfrage.