Curriculum “Psychosoziale Prozessbegleitung”

Das ZEP bietet die Weiterbildung "Psychosoziale Prozessbegleitung" an, die es Ihnen ermöglicht, als zertifizierte:r Prozessbegleiter:in tätig zu werden.

 

Seit 2017 haben Betroffene schwerer Straftaten die Möglichkeit während des gesamten Strafverfahrens – von Beginn der polizeilichen Ermittlungen bis zur rechtskräftigen Verurteilung des Täters – die Unterstützung zertifizierte:r Prozessbegleiter:innen in Anspruch zu nehmen, die für ihre Tätigkeit von der Justiz vergütet werden.

Unsere Weiterbildung ermöglicht es Ihnen, als zertifizierte:r Prozessbegleiter:in tätig zu werden: Sie unterstützen und begleiten Betroffene um ihnen während des Strafverfahrens Sicherheit und Orientierung zu geben. Sie wurde von der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg als Weiterbildung im Sinne des §3 Abs. 2 des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) vom 21. Dezember 2015 anerkannt und wird in Kooperation mit dem Zentrum für Handlungskompetenz Lüneburg durchgeführt.

Inhalte

Das Curriculum erfüllt die Standards für die psychosoziale Prozessbegleitung, die 2014 von einer Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses der Justizministerkonferenz vorgelegt.

Die Lerninhalte werden von Dozent:innen aus der Praxis vermittelt (u.a. Psycholog:innen, Staatsanwält:innen, Richter:innen, Rechtsanwält:innen sowie Polizeibeamt:innen), die aus ihrer jeweiligen Perspektive das Strafverfahren und die Begleitung von Betroffenen beleuchten.

Das Curriculum findet online statt und besteht aus sieben Modulen von jeweils zwei Tagen. Der Gesamtstundenumfang beträgt 142 Unterrichtseinheiten (100 UE Seminare, 8 UE Supervision, 6 UE Kolloquium, zwei Intervisionssitzungen im Umfang von je 4 UE). Hinzu kommt nachzuweisende Eigenlektüre im Umfang von 20 UE.

Einzelne Inhalte

  • Grundlagen des Straf- und Strafverfahrensrechts (einschließlich Fragen von Begutachtung und Glaubhaftigkeitsprüfungen)
  • Grundlagen des Familienrechts (u.a. in Bezug auf das Gewaltschutzgesetz)
  • Möglichkeiten und Grenzen der psychosozialen Prozessbegleitung (einschließlich wichtiger Fragen zur Haltung)
  • Kriminologische Inhalte (u.a. aus dem Bereich der Viktimologie)
  • Psychotraumatologie (u.a. Akutintervention und Möglichkeiten zur Stabilisierung)
  • Grundsätze der ressourcenorientierten, systemischen und lösungsorientierten Arbeitsweise
  • Grundsätze der ressourcenorientierten, systemischen und lösungsorientierten Arbeitsweise

Zielgruppe

Fachkräfte aus psychosozialen Berufsfeldern, die einen Hochschulabschluss im Bereich Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem dieser Bereiche sowie eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügen (Qualifikationen müssen durch Nachweise belegt werden).

Zeit und Ort

Die Seminare finden jeweils
freitags (13:00 bis 19:45 Uhr) und samstags (9:00 bis 17:00 Uhr) statt.
Das Curriculum findet ausschließlich online statt.

Kursgebühr

Gesamtes Curriculum
(142 Unterrichtseinheiten): 2770 Euro

Ratenzahlung möglich.
Üblich: 4 Raten á 692,50 Euro

Weitere Informationen und FAQs

Ablauf und Voraussetzung der Zertifizierung (durch die jeweiligen Landesbehörden)

Die Ausbildung zur Psychosozialen Prozessbegleitung schließt mit einer Abschlussbescheinigung ab. Diese besteht aus einer Schriftlichen Arbeit zum Theorie - Praxis - Transfer und einer mündlichen Präsentation derselben. Ausgangspunkt des Theorie - Praxis - Transfers sind die Erfahrungen, die die Teilnehmenden in ihrer Arbeit mit gewaltbetroffenen Menschen machen. Diese Erfahrungen müssen aus dem beruflichen Kontext der Teilnehmenden stammen, wobei diese Erfahrungen nicht zwingend der Arbeit als Psychosoziale ProzessbegleiterIn entspringen müssen. Diese Erfahrungen werden von den Teilnehmenden dargestellt und mit dem Stand von Forschung und Wissenschaft, wie er sich aus - beispielsweise aus sozialpädagogischer, psychologischer, traumpädagogischer oder juristischer - Fachliteratur ergibt, abgeglichen. Schließlich wird von den Teilnehmenden hieraus ein Fazit gezogen und ggf. Hypothesen bzw. Empfehlungen formuliert.

Voraussetzungen der Zertifizierung:

  • Teilnahme an sämtlichen Modulen, einschließlich Supervision
  • Dokumentation der Teilnahme an Intervisionsgruppentreffen
  • Nachweis des Selbststudiums (20UE) und herangezogene Literatur
  • Schriftliche Arbeit zur Zertifizierung und mündliche Präsentation derselben

Umfang der Arbeiten:

  • Schriftliche Arbeit: 7-8 Seiten
  • Schriftgröße Arial 11, Zeilenabstand 15 Punkt
  • Empfohlen werden 1,5 Literaturverweise pro Seite

Mündliche Präsentation:

  • Vortrag von 10 bis 15 Minuten Dauer mit anschließender Präsentation.
  • Die Form der Visualisierung bleibt den Teilnehmenden überlassen.
Berufliche Perspektiven

Grundsätzlich gibt es mehrere Modelle, wie die Tätigkeit ausgeführt werden kann. Das ist abhängig von den Behördenvereinbarungen, die die Träger, wo die PSPB eventuell angestellt sind, ausgehandelt haben. Wenn die Anfragenden keine Anstellung bei einem Träger haben, kann sie auch als Selbstständigkeit ausgeführt werden.

Viele Begleiter:innen üben die Tätigkeit im Rahmen ihrer hauptberuflichen Tätigkeit aus. Sie sind dann bei freien Trägern der Opferhilfe oder bei der ZeugInnenbetreuung des Landgerichts Hamburg angestellt.

Es gibt auch nebenberuflich tätige Prozessbegleiter:innen. Diese werden nach den in §6 des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung genannten Gebührensätzen bezahlt (z.Zt. für eine Beiordnung im Ermittlungsverfahren 520 Euro, für eine Beiordnung im Gerichtsverfahren des ersten Rechtszugs 370 Euro und für die Tätigkeit nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens 210 Euro – es handelt sich um eine Pauschalvergütung ohne Rücksicht darauf, wie viel Zeit die Tätigkeit in Anspruch genommen hat). Bitte verifizieren Sie, ob diese Tarife aktuell noch Gültigkeit besitzen.

Erforderlich ist, dass die hauptberufliche Tätigkeit ein gewisses Maß an Flexibilität zulässt. Individuelle Termine mit den Klient/innen lassen sich sicherlich zeitlich flexibel planen. Wenn es aber zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung kommt, terminiert das Gericht die Vernehmung der Klient/innen ohne Rücksicht auf die Terminlage der Prozessbegleiter:innen. Sie kann sich – je nach Fall – auch über mehrere Tage erstrecken. Hier ist dann eine Verfügbarkeit der Prozessbegleitung erforderlich.

Das angesprochene Gesetz und weitere Gesetze zur psychosozialen Prozessbegleitung (z. B. das Bundesgesetz mit den grundsätzlichen Zulassungsvoraussetzungen) sind auf der Internetseite der Behörde zur psychosozialen Prozessbegleitung verlinkt.

Nachholen verpasster Seminare

Die Kosten für nicht oder nur teilweise besuchte Kurstage bzw. Curricula können nicht zurückerstattet werden.

Es besteht nach Absprache die Möglichkeit, verpasste Kurstage innerhalb von 2 Kalenderjahren kostenfrei nachzuholen. Voraussetzung hierfür ist eine vorherige Absage/Abmeldung vom Seminar. Die Verantwortlichkeit, unter denen auf der Website veröffentlichten Terminen einen passenden Nachholtermin zu finden, liegt beim Teilnehmenden; das Sekretariat hilft gerne bei Schwierigkeiten.

Anrechnung anderswo absolvierter Seminare

Anerkannt werden kann prinzipiell was von einem anderen zertifizierten Institut im dortigen Curriculum angeboten wurde.
Gegebenenfalls sind Einzelfallprüfungen notwendig. In jedem Fall benötigen wir entsprechende Nachweise per Email.

Anerkennung in weiteren Bundesländern

Die Fortbildung wird in den Bundesländern Baden-Wüttenberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nord-Rhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt anerkannt. Wir können für die Anerkennung leider keine Garantien geben und empfehlen Ihnen sich selbstständig bei den betreffenden Behörden abzusichern.
Teilweise müssen individuelle Anträge gestellt werden, Unterlagen hierzu stellen wir gerne zur Verfügung.

Für die Ankerkennung in den weiteren Bundesländern wenden Sie sich gerne an das Sekretariat.

 

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